Das Präqualifizierungsverfahren
Welche Voraussetzungen müssen für eine Präqualifizierung erfüllt werden?
- Anforderungen an den/die fachlichen Leiter/in
- Allgem. Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte
- Organisatorische Voraussetzungen
- Räumliche Voraussetzungen
- Sachliche Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind je nach Produktgruppe unterschiedlich.
Wie läuft eine Präqualifizierung ab?
- Apotheke beauftragt eine Präqualifizierungsstelle (PFS) Ihrer Wahl.
- Apotheke sendet die Unterlagen an die PFS.
- Die PFS prüft innerhalb von 10 Tagen die Unterlagen auf Vollständigkeit, ggf. werden fehlende Unterlagen angefordert.
- Ggf. erfolgt eine Begehung der Apotheke durch die Prüfer.
- Die PFS gleicht die eingesandten Unterlagen mit dem Begehungsprotokoll ab.
- Bei positivem Bescheid erhält die Apotheke die Präqualifizierungsurkunde.
- Das Präqualifizierungsverfahren muss nach 8 Wochen abgeschlossen sein.
- PFS melden dem GKV-Spitzenverband den neuen Leistungserbringer (Apotheke).
- GKV-Spitzenverband stellt den Krankenkassen eine Leistungserbringerliste zur Verfügung.
- Die Präqualifizierung gilt für 5 Jahre.
Welche Nachweise werden für die Präqualifizierung benötigt?
- Approbationsurkunde bzw. entsprechende Anerkennung
- Gewerbeanmeldung und Betriebserlaubnis (Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO)
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, nicht älter als 12 Monate
- Zeitnahe Verfügbarkeit von Produkten, Zubehör und Ersatzteilen
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug inkl. Grundrissskizze oder Raumskizze
- Fotodokumentation des Verkaufs- und Empfangsbereichs
- Fotodokumentation eines akustisch und optisch abgegrenzten Bereichs mit Sitzmöglichkeit
- Fotodokumentation der Lagermöglichkeiten
- Fotodokumentation Handwaschbecken
- Fotodokumentation eines Spiegels
- Bei Neubauten: Nachweis von behindertengerechten Zugängen und Toiletten
Welche Erklärungen müssen abgegeben werden?
- Fristgerechte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Gewährleistung der Einhaltung des Datenschutzes
- Einhaltung der Voraussetzung nach § 128 SGB V (Depotverbot)
Nähere Informationen, Formulare oder Gesetzestexte zum Thema Präqualifizierung finden Sie unter www.medizinprodukte-ausschreibungen.de (Ordner "Präqualifizierung").