Das Präqualifizierungsverfahren

Welche Voraussetzungen müssen für eine Präqualifizierung erfüllt werden?

  • Anforderungen an den/die fachlichen Leiter/in
  • Allgem. Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte
  • Organisatorische Voraussetzungen
  • Räumliche Voraussetzungen
  • Sachliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind je nach Produktgruppe unterschiedlich.

Wie läuft eine Präqualifizierung ab?

  • Apotheke beauftragt eine Präqualifizierungsstelle (PFS) Ihrer Wahl.
  • Apotheke sendet die Unterlagen an die PFS.
  • Die PFS prüft innerhalb von 10 Tagen die Unterlagen auf Vollständigkeit, ggf. werden fehlende Unterlagen angefordert.
  • Ggf. erfolgt eine Begehung der Apotheke durch die Prüfer.
  • Die PFS gleicht die eingesandten Unterlagen mit dem Begehungsprotokoll ab.
  • Bei positivem Bescheid erhält die Apotheke die Präqualifizierungsurkunde.
  • Das Präqualifizierungsverfahren muss nach 8 Wochen abgeschlossen sein.
  • PFS melden dem GKV-Spitzenverband den neuen Leistungserbringer (Apotheke).
  • GKV-Spitzenverband stellt den Krankenkassen eine Leistungserbringerliste zur Verfügung.
  • Die Präqualifizierung gilt für 5 Jahre.

Welche Nachweise werden für die Präqualifizierung benötigt?

  • Approbationsurkunde bzw. entsprechende Anerkennung
  • Gewerbeanmeldung und Betriebserlaubnis (Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO)
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, nicht älter als 12 Monate
  • Zeitnahe Verfügbarkeit von Produkten, Zubehör und Ersatzteilen
  • Mietvertrag oder Grundbuchauszug inkl. Grundrissskizze oder Raumskizze
  • Fotodokumentation des Verkaufs- und Empfangsbereichs
  • Fotodokumentation eines akustisch und optisch abgegrenzten Bereichs mit Sitzmöglichkeit
  • Fotodokumentation der Lagermöglichkeiten
  • Fotodokumentation Handwaschbecken
  • Fotodokumentation eines Spiegels
  • Bei Neubauten: Nachweis von behindertengerechten Zugängen und Toiletten

Welche Erklärungen müssen abgegeben werden?

  • Fristgerechte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Gewährleistung der Einhaltung des Datenschutzes
  • Einhaltung der Voraussetzung nach § 128 SGB V (Depotverbot)

Nähere Informationen, Formulare oder Gesetzestexte zum Thema Präqualifizierung finden Sie unter www.medizinprodukte-ausschreibungen.de (Ordner "Präqualifizierung").

Präqualifizierungsstellen

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